Zur Information: Alle Links führen zum gleichen Fotoalbum mit allen Scans der Originaldokumente (ausser der History-Link)

 

Das Jahr hatte bis auf den Bänzenjasse keine weiteren Aktivitäten, so müssen wir uns auf das sportlichen Abschneiden beschränken. Mit dem 1. Platz in der 3. Liga wurden die Aufstiegsspiele zur 2. Liga erreicht. Diese Spiele endeten mit einem Skandel, gestützt von der ZUS in Basel. Weiteres unten.

 

Jahresbericht Saison 57/58 (Wurde leider noch nicht gefunden)

Originaldokument

 

Skandal bei den Aufstiegsspielen

Zur Vorgeschichte: Dem solothurnischen Verband waren damals die 2 Solothurner 3. Liga-Gruppen und die 3. Liga Gruppe Oberaargau und Emmenthal aus dem Bernischen Verband unterstellt. Am 19.3.58 hat der Solothurner Verband die Aufstiegsmodalitäten im offziellen Organ "Sport" veröffentlicht und es wurde vom Berner-Verband keine Einsprache eingereicht. Bei diesen Aufstiegsmodalitäten musste bei Punktgleichheit ein Entscheidungsspiel angesetzt werden. Wenn dieses Spiel bei einem Unentschieden nach Verlängerung endet, steigt diejenige Mannschaft auf, die in den Aufstiegsspiel die bessere Tordiffernz hat. Dieser Fall traf ein und Blustavia wäre mit der Tordifferenz +2 gegenüber Langnau +1 aufgestiegen. Am Tag nach dem Entscheidungsspiel protestierte der Bernische Verband beim ZUS (Zusammenschluss der Vereine unterer Ligen des SFAV), der dann gestützt wurde, mit dem Verweis auf die Aufstiegsmodalitäten die am 17.7.57 veröffenlicht wurden. Hier die Korrespondenz:

Karte vom 20.6.58, vom Solothurnischen Verband

Sehr geehrte Herren

Zu Ihrem Entscheidungsspiel vom 22.6.58 in Bern wünschen wir Ihrer 1. Mannschaft vollen Erfolg. Ein ev. Durchhalten, selbst in der Verlängerung für ein Unentschieden gibt Ihnen den Austieg, da kein Losentscheid getroffen wird, sondern das bessere Torverhältnis massgeben wäre. Blustavia +2, Langnau +1.

Mit freundlchen Grüssen

H. Müller, Präsident SKF+AV

Spiel vom 22.6.58 in Bern: SC Blustavia - FC Langnau im Emmental      2:2 nach Verlängerung (Blustavia galt als Aufsteiger)

 

Schreiben des ZUS vom 25. Juni 1958 an den Sol. Verband

Betr. Aufstiegsspiel 3. / 2. Liga Blustavia - Langnau

Sehr geehrter Präsident, Sehr geehrte Herren

Im Auftrage des ZUS-Komitees teilt ihner der unterzeichnete Sektretär folgendes mit:

Nachdem in der Finalrunde der drei 3. Liga-Gruppenmeister FC Selzach, SC Blustavia und FC Langnau i.E. die beiden letztgenannten Vereine gleichviel Punkte erzielten und das erste Ausscheidungsspiel vom letzten Sonntag, den 22.6.58 in Bern unentschieden endigte, ist nach den Mitteilung des ZUS-KOmitees vom 17.7.57 ein zweites Aufstiegsspiel erforderlich, um die in die 2. Liga aufsteigende Mannschaft zu bestimmen.

Am 24. Juni 1958 nachmittags hat der Unterzeichnete ihrem Wettspiel-Kommissions-Präsidenten, Herrn A. Zeller telephonisch mitgeteilt, dass dieses zweite Spiel nächsten Sonntag, den 29. dies durchgeführt werden muss, da die schweizerische Kompetition gegenüber der kantonalen Entscheidung um den Solothurner 3. Liga-Meister (Blustavia - Selzach) den Vorrang geniesst. In bEstätigung unserer telephonischen Mitteilung weisen wir sie hiermit schriftlich an, sofort für nächsten Sonntag, den 29. Juni 1958 das zweite Ausscheidungsspiel Blustavia - Langnau auf neutralem Terrain in Solothurner-Gebiet anzusetzen und durchzuführen.

Sollte dies wider Erwarten nicht der Fall sein, behalten wir uns vor, einschneidende Massnahmen gegen Ihren Verband zu ergreifen. Wir hoffen auf Ihre wohlwollende Mitarbeit und verbleiben mit sportlichem Gruss

ZUS-Komitee, der Sekretär: Cornioley

 

Beschwerde gegen diesen Brief wurde durch den Solothurner Verband eingereicht, hier die Mitteilung an uns:

Sehr geehrte Herren

Gegen die Verfügung des ZUS-Komitees aus Ansetzung eines zweiten Wiederholungspieles Blustavia - Langnau auf Sonntag den 29.6.58 haben wir beim Verbandsgericht Beschwerde angemeldet. Diese Beschwerde hat gem. Art. 32 des Rechtspflegereglementes aufschiebende Wirkung. Das weitere Verfahren (Rekursantrag und Begründung) liegt uns ob.

Wir bitten Sie, uns sofort die von Ihrem Herr Bargetzi uns am 24.6.58 in Aussicht gestellten Arztzeugnisse über mid. 5 verletzte Spieler zur Verfügung zu stellen.

Mit freundlichen Grüssen

H. Müller Präsident (SKF+AV)

 

Schreiben des ZUS vom 3. Juli 1958 an die beiden Vereine

Sehr geehrte Herren, werte Sportfreunde

Das ZUS-Komitee bestätigt hiermit ausdrücklich den beiden beteiligten Vereinen, dass die Ansetzung und Durchführung dieses zweiten und letzten Entscheidungsspieles den von unserer Behörde aufgestllten Bestimmungen vollauf entspricht und unter allen Umständen nächsten Sonntag durchgeführt werden muss. Nachdem nun schon viel wertvolle Zeit verloren gegangen ist, kann eine Verschiebung dieses Spieles leider nicht in Frage kommen.

Wir bitten daher die beiden Vereine, dem Aufgebot des SKF+AV unbedingt Folge zu leisten, da ansonst gegen die fehlbare Mannschaft die üblichen Sanktionen (3:0 forfait und Busse) verhängt werden müssen.

Es ist uns bekannt, dass in beiden Mannschaften leider Ersatzleute eingestellt werden müssen, aber wir müssen Sie dennoch bitten, Ihr Möglichstes zu tun, dass eine Entscheidung auf dem grünen Rasen und in sportlicher Manier ereicht werden kann. Für Ihre Bemühungen und ihren guten Willen danken wir Ihnen im voraus bestens.

Mit freundlichen Grüssen

Cornioley, Sekretär des ZUS

Spiel vom 6.7.58 in Trimbach  SC Blustavia - FC Langnau i. E.     2:5

 

Unser Schreiben an die Wettspielkommission des Solothurner Kantonalen Verbandes vom 9. Juli 1958

Betrifft Protest gegen das Aufstiegsentscheidungsspiel vom ZUS am 6.7.58 in Trimbach Beginn: 17.00 Uhr

Wir protestieren gegen die Ansetzung des obgenannten Spieles und den Aufstiegsmodus, wie er vom ZUS nachträglich diktiert wurde. Der Aufstiegsmodus wurde vom Solothurner. Kantonalen Fussball- und Athletikverband am 19. März im offiziellen Organ des SFAV im Sport publiziert und weder vom Bernischen Verband, noch vom ZUS beanstandet und dagegen rekuriert.

Erst nachdem der SCB entsprechend dem obgennanten Aufstiegsmodus den Aufstieg in die 2. Liga errungen hatte, legte der Regional-Verband Bern beim ZUS-Komitee Beschwerde ein. Das ZUS-Komitee stützte den Rekurs des Bernischen Verbandes und setzte ein 2. Entscheidungsspiel auf neutralem Platz mit event. Verlängerung an.

Laut Schreiben des ZUS vom 3. Juli 1958 wurde das umstrittene Spiel auf den 6. Juli 1958 nach Trimbach angesetzt. Das ZUS-Komitee war orientiert, dass wir mehrere verletzte Spieler hatten, trotzdem aber gezwungen wurden, ein so eminent wichtiges Spiel zu bestreiten. Es widerspricht sicher jeder sportlichen Einstellung, wenn eine Mannschaft gezwungen wird, unter solchen Umständen anzutreten.

Wir waren gezwungen, 3 bewährte Stützen unserer Mannschaft zu ersetzen, 2 wegen starken Verletzungen, den dritten wegen Auslandaufenthaltes. Im weiteren waren wir, was für uns besonders schwerwiegend war, gezwungen, vier verletzte Spieler für dieses Spiel aufzubieten und mitspielen zu lassen. Es betrifft dies die Spieler Hugo Flury, Otto Gasser, Robert Götschi und Albin Strähl.

Unter diesen Umständen durften wir keine grossen Hoffnungen betreffend den Ausgang dieses Treffens haben und das Resultat 5:2 für Langnau war nur eine Bestätigung unserer Befürchtungen. Der Sieg des FC Langnau i. E. geht absolut in Ordnung. Langnau war unzweifelhaft die bessere Mannschaft und hat den Sieg verdient. Es war für diese Mannschaft allerdings ein Leichtes, unsere Mannschaft zu schlagen, welche unter solch misslichen Verhältnissen antreten musste.

Wir fragen uns allerdings, ob mit solchen Machenschaften dem Fussballsport gedient ist und ob solche Vorkommnisse vom ZUS diktiert förderlich für diesen Sport sind.

Für uns hätte es überhaupt gar keine Diskussion gegeben; hätte Langnau nach dem 1. Entscheidungsspiel in Bern vom 22.6.58 die bessere Tordifferenz aufgewiesen, so wäre es uns absolut klar gewesen, dass Langnau in die 2. Liga aufsteigen würde und nicht wir.

Zwei Punkte sind es, gegen welche  wir mit aller Schärfe protestieren:

1. Beschwerde des Bernischen Verbandes betr. Aufstiegsmodus publiziert am 19.358 durch den solothurnischen Verband. Diese Beschwerde wurde ziemlich genau 3 Monate nach der Publikation des Modus und nach Absolvierung der Ausscheidungsspiele eingereicht, also erst nachdem Blustavia den Aufstieg in die 2. Liga vollzogen hatte. Gurheissung der Beschwerde durch den ZUS.

2. Wiederansetzung eines 2. Entscheidungsspieles auf neutralem Terrain (Trimbach) am 6. Juli 1958 durch den ZUS. Zwang zu spielen, selbst unter der Voraussetzung verletzte Spieler antreten zu lassen und mit Ersatzleuten zu spielen, die keine Gewähr boten, den Sieg für unsere Mannschaft zu erringen. Androhung von Forfaitverlust, nebst Busse bei Nichtantreten (s. beigelegte Fotokopie). Das Schreiben der ZUS wurde drei Tage (3. Juli 1958) vor Ansetzung des Entscheidungsspieles verfasst und nur vom Sekretär (Herr Cornioley) unterzeichnet. Hat dieser Herr solche Vollmachten?

Wir bitten Sie höflich, unsern eingereichten Protest einer gründlichen Prüfung zu unterziehen und grüssen Sie

mit vorzüglicher Hochachtung

SC Blustavia

Schreiben vom Solothurner Verband an den ZUS vom 10.7.58

Sehr geehrter Herr Präsident

Betrifft Aufstiegsmodalitäten 3. / 2. Liga

In Nr. 33 des Sport vom 19.3.58 hat die Wettspielkommission unseres Verbandes den Aufstiegsmodus zwischen  3/2 Liga wie folgt bekanntgegeben:

Wenn in der Finalrunde zwei Mannschaften die gleiche Punktzahl erreichen, so erfolgt ein Entscheidungsspiel auf neutralem Terrain mit eventl. Verlängerung. Geht diese Treffen unentschieden aus, so ist die Tordifferenz aus allen diesen Spielen entscheidend. Besteht dann noch Punktgleichheit, so entscheidet das Los. (Andere Regionen setzten andere Modalitäten fest.)

Gegen diese offizielle Mitteilung ist weder von Ihnen, noch vom mitbeteiligten Bernischen Verband Einsprache erhoben wurden. Am 23.6.58 erklärte dagen ih Hr. Conioley (Bern), der ZUS sei nicht Aufsichtsorgan in Sachen Kontrolle der offiziellen Mitteilungen.

In Ihren Mitteilungen vom 17.7.57 geben Sie Wegleitungen zur Ermittlung des Gruppenmeisters bzw. des Abseigenden bei Punktgleichheit mehrerer Mannschaften (hier ist kein Wort enthalten über Wegleitungen bei Punktgleichheit für Aufsteigende). Sie schreiben auch immer von Finalrunden (leider auch die WK unseres Verbandes).

Bei diesen Spielen handelt es sich aber nach Art. 16 des Wettspielreglementes nicht um Finalspiele, sonder ganz deutlich um Ausscheidungsspiele. Neben den beiden soloth. 3.Liga-Gruppenmeistern ist in dieser Ausscheidungsrunde auch der 3. Liga-Gruppenmeister der bernischen Oberaargau/Emmental-Gruppe. Diese Mannschaft bestreitet ihre Gruppenspiele im bern. Verband, kann somit nie und in keinem Falle an Finalspielen um die soloth. 3. Liga-Meisterschaft mitwirken.

In Ihren Wegleitungen stützen Sie sich auf einen Beschluss der Präsidenten-Konferenz vom 10. Juli 1955 in Zürich. Nun ist aber die Präsidenten-Konferenz kein Organ des SFAV (nun SFV). Die Organstellung dieser Konferenz wurde an der Badener-Tagung abgelehnt.

Ihr Herr Präsident hat dem Unterzeichneten am 23.6.58, um 17.00 Uhr am Telephon bestätigt, dass die Mitteilungen des ZUS keine verpflichtenden Weisungen bedeuten, sondern nur Wegleitungen, weil ja die 3. Liga Sache der kantonal- bzw. Regionalverbände sei. Sie haben dem Unterzeichneten auch Ihre Zustimmung dazu gegeben, dass am 29. Junio 58 in Solothurn das Retourspiel um die Finalrunde (Solothurner Meister) Blustavia - Selzach ausgetragen werden dürfe und dass die Differenzen in der Auslegung der Wegleitungen (Neuansetzung eines 2. Entscheidungsspiels) in der Zwischenzeit möglicherweise behoben werden könnten.

Wir spielten: am 1. Juni: Selzach - Blustavia 2:4, 8. Juni Langnau - Selzach 4:3, Blustavia - Langnau 3:3

Entscheidungsspiel am 22.6 in Bern (obwohl 2. soloth. Mannschaften beteiligt sind) Blustavia - Langnau 2:2, nach Verlängerung, Also steigt Blustavia auf.

Die erstaufgeführten drei Spiele sind nach Art. 16 des WR Ausscheidungs- und niemals Finalspiele (wie Sie immer schreiben und festgehalten haben wollen.)

Die vom ZUS auf pag. 5, letzter Absatz verlangte Ausscheidungsrunde ist gespielt worden. Es folgt das Entscheidungsspiel (pag. 6, oben).

Sie wollen von uns aber mehr, Sie verlangen von uns die Ansetzung eines zweiten Entscheidungsspieles und drohen uns, bei Nichtbefolgung Ihres Auftrages, das Spiel für Langnau forfait gewonnen zu erklären. Tel. Mitteilung Ihres Herrn Cornioley an unseren Präsidenten der WK). Wenn ein Spiel forfait verloren geht, sagt Art. 45 des WR.

Gegen Ihre Aufforderung vom 25.6. (bei uns eingegangen am 26.6. 07.20 Uhr, auf Neuansetzung eines weiteren Entscheidungsspieles haben wir uns mit einer Beschwerde an das Verbandsgericht gewandt.

Mit Präsidialentscheid vom 27.6. a.c., wurd auf den Rekurs/bzw. Beschwerde nicht eingetreten, da gemäss Art. 11 und 12 des Rechtspflegereglementes Rekurse nur möglich seine gegen Entscheide einer Vorinstanz. Heisst das nun, dass Sie nicht unsere Vorinstanz sind? Heisst das auch, dass die Regional- bzw. Kantonalverbände in gewissem Sinne rechtlos sind?

Im zivilen Leben kann jedermann sein Recht suchen, hat er wirklich recht, wird er sein Recht auch finden. Spieler und Vereine können (mit gewissen Ausnahmen, Gruppeneinteilung, Wettspielkalender) ihr Recht auf dem Beschwerdewege suchen. Der Regional- bzw. Kantonalverband muss sich einer Weisung fügen, die nicht von seiner Vorinstanz kommt! (so das Verbandsgerichtspräs.)

Sie dürfen uns nicht übel nehmen, wenn wir mehr und mehr zur Auffassung kommen, dass wir der Macht, nicht aber dem Recht weichen müssen. Wir haben in den Jahren des Bestehens unseres Verbandes (mit Organstellung im SFAV ab 1.7.51) einiges erfahren müssen von Seite unserer Berner Kameraden.

Für die Saison 51/52 wurden in der 3. Liga für den Berner und Solothurner-Verband 15 Aufstiegsrechte 4. / 3. Liga beschlossen. Auf Grund der Verhältnisse (gemeldete Mannschaften in der 4. Liga) hätten uns vier Aufstiegsrechte zukommen lassen, man überliess uns mit Mehheitsbeschluss 3 Aufstiegsrechte.

An der Berner-DV in Lyss (2 oder 3 Jahre später) haben die Berner einseitig- ganz entgegen den klar vereinbarten Abmachungen- eine neue 3. Liga Gruppe geschaffen, in der Meisterschaft der Relegation verfallene Mannschaften oben behalten und für uns das Aufstiegsrecht 3. / 2. Liga einseitig verschlechtert. Damals spielten in einer 3. Liga-Gruppe noch bernische und solthurnische Mannschaften.

Für die interregionale Juniorenmeisterschaft werden für Spiele in unserem Verbandsgebiet durch Bern die Schiedsrichter aufgeboten (natürlich nur Berner). Kein anderer Regional- bzw. Kantonalverband, welcher die interregionale Juniorenmeisterschaft betreut, führt dies Praxis. Ueberall werden die Schiedsrichter für Reserve- und interregionale Juniorenspiele vom Verband aufgeboten, in dessen Gebiet die Spiele stattfinden. In allen diesen Fällen hat man wohl kaum je winmal einschneidende Massnahmen angedroht, wie dies mit Brief vom 25.6. a.c. uns gegenüber der Fall war.

Sie dürfen es uns nicht übel nehmen, dass wir für das Rechtlosmachen unseres Verbandes wenig, sehr wenig Verständnis aufbringen können. Wie haben Sie doch letztes Jahr Ihre Grundsätze bei der Festlegung der 2. Liga Gruppen im Falle der Solothurner-Gruppe missachtet. Aus geographischen Gründen gab man uns 2 Luzerner-Mannschaften (im Ganzen aber nur 10). (D.h. nichts gegen die Luzerner, sie waren foltte Sportkameraden. Da es sich um die Oeffnung der Solothurner 2. Liga-Gruppe handelt, halten wir dafür, dass unsere Rechtsetzung zu schützen ist, dies umsomehr, als der Berner Verband es immer wieder ableht, bernische 2. Liga-Teams für unsere Gruppenbildung zur Verfügung zu stellen.

Mit vorzüglicher Hochachtung

H. Müller

Präsident SKV+AV

Mitteilung des Solothurner Verbandes vom 26. Juli 1958 an uns

Betr. Protest im Wettspiel 3. / 2. Liga vom 6.7.58

Sehr geehrte Herren

Durch die Erläuterungen anlässlich der D.V. in Schönenwerde von Herr Dr. Erlachner, Präsident des ZUS, ist Ihr Protest beim Aufstiegsspiel Blustavia - Langnau illusorisch geworden. Wir bedauern heute noch, dass das ZUS-Komitee einen solchen Entscheid fällen konnte. Er entbehrt wirklich jeglichen sportlichen Anstandes. Dass nun die WK unseres Verbandes als schludig erklärt wird erstaunt uns nicht mehr, denn ein Sündenbock musste ja gesucht werden. Die seinerzeit von Ihen geleistete Kaution von Fr. 70.-- bezahlen wir Ihnen vollinhaltlich zurück. Die entstandenen Spesen von ca. Fr. 50.-- werden durch den SKF+AV getragen.

Wir bedauern nochmals die ungerechte Sellungsnahme des ZUS-Komitees und begrüssen Sie

mit sprotlicher Wertschätzung

Präsident A. Zeller

Originaldokumente

 

 

History der Spiele Saison 1957/1958 1. Mannschaft

Ranglisten, Resultate, Matchberichte, Aufstellungen, Torschützenliste, Zeitungsartikel usw       

 

Folgende Dokumente sind im Fotoalbum:

Protokoll Generalversammlung

Vereinsversammlungen 1957/58

Vorstandssitzungen 1957/58

Jahresbericht der Spielkommission

Zu den Originaldokumenten

 

15. Generalversammlung vom 23. August 1958 im Hotel Metropole

Vorsitz: Edy Amiet

Anwesend: 28 Mitglieder

Der Präsident Edy Amiet eröffnet die 15. Generalversammlung um 20.40 Uhr und begrüsst die anwesenden Kameraden.

Traktandum 1

Das Protokoll der letzten GV vom 20. Juli 1957 wird verlesen und von der Versammlung einstimmig genehmigt.

Traktandum 2

Aus dem sehr eingehenden Jahresbericht sei kurz folgendes erwähnt: Das gesteckte Ziel, der Aufstieg wurde dieses Jahr leider nicht erreicht. Dies vor allem wegen der eigenartigen Verbandspolitik. Wir haben keinen Grund, deswegen den Kopf hängen zu lassen. Wichtig ist vor allem eine gute Kameradschaft. Im gelaufenen Jahre wurden 3 Vereinsversammlungen und 10 Vorstandssitzungen abgehalten. Vereinsanlässe fanden mit Ausnahme des Benzenjasset keine statt. Der Mitgliederbestand beläuft sich momentan auf 78 Mitglieder. Der Präsident verdankt des Vorstandsmitgliedern ihre Arbeit.

Traktandum 3

Da der Kassier nicht anwesend ist, werden keine genauen Angaben über das Kassawesen gemacht. Der Revisionsbericht wird von der Versammlung genehmigt. Der Präsident berichtet ausführlich über die Restfinanzierung des Sportplatzes. Die Platzabrechnung kommt von jetzt an in den Kassabericht.

Traktandum 4

F. Bargetzi kommt noch einmal auf die leidige Aufstiegsgeschichte zu sprechen, die an dieser Stelle nicht wiederholt werden soll. Die 2. Mannschaft war im abgelaufenen Jahre von allen guten Geistern verlassen. Dies muss in Zukunft besser werden. Der Jahresbericht wird von der Versammlung genehmigt.

Traktandum 5

Ubald Flury verdankt die riesige Arbeit unseres Präsidenten Edy Amiet, und schlägt vor ihn für ein weiteres Jahr als Präsidenten zu wählen. Edy Amiet wird hierauf für ein weiteres Jahr mit Akklamation gewählt. Hierauf erfolgt die Wahl des neuen Vorstandes und der Kommissionen, der sich für die Saison 58/59 wie folgt zusammensetzt:

Präsident: Edy Amiet - Vizepräsident: Walter Ammeter - Sekretär: Roger Corneille - Kassier: Rolf Christ - 2. Kassier: Marcel Meroni - Aktuar: Ruedi Müller - Passiveinzug: Hans Oberer - Beisitzer: Ubald Flury, Franz Bergetzi und Robert Götschi - Materialverwalter: Fredy Hinz - Präsident der Spiko: Hugo Flury - Mitglieder der Spiko: 2 Captains - Sekretär: Werner Ammann - Trainer: Willy Mollet - Präsident der Platzkommission: Hans Leuenberger - Mitglieder: Müller, Hinz, Baumann - Platzwart: Herr Hänggi - Juniorenobmann: Ubald Flury

Die vorgeschlagenen Mitglieder werden von der Versammlung einstimmig gewählt. Der Präsident verdankt den abtretenden Vorstandsmitgliedern ihre geleistete Arbeit bestens.

Traktandum 6

Der Präsident verdankt die grossen Dienste die unser Kamerad Franz Bargetzi immer und immer wieder für unseren Verein geliestet hat. Unter grossem Applaus wird Franz Bargetzi zum Ehrenmitglied unseres Vereis ernannt. Zu Freimitgliedern werden erkoren: Edy Amiet, Robert Götschi und Ubald Flury. Franz Bargetzi verdankt die Ehrung und verspricht weiterhin seine Dienste dem SCB zu kommen zu lassen.

Traktandum 7

Die Mitgliederbeiträge werden lauf Antrag des Vorstandes auf der bisherigen Höhe belassen. A-Mitglieder Fr. 20.--, B-Mitglieder Fr. 15.--.

Traktandum 8

Anträge liegen keine vor.

Traktandum 9

Das Budget für die kommende Saison sieht Mehrausgaben im Betrage von Fr. 1000.-- vor. Es muss daher noch einmal bearbeitet werden.

Traktandum 10

Das Tätigkeitsprogramm wird an der nächsten Vereinsversammlung bekanntgegeben. Unter anderem soll auch ein Familienabend durchgeführt werden.

Verschiedenes: Zum 60jährigen Jubiläum des FC Biberist soll ein Präsent überreicht werden. Die kommende Saison wird von unserem Verein mit 3 Mannschaften bestritten werden.

Schluss der Versammlung: 23.00 Uhr         Der Aktuar: R. Müller

Originaldokument